ALLGEMEINE VERMIETUNGSBEDINGUNGEN DER SERVENTO BOARDINGHOUSE GmbH

Stand 07/2023

1 Geltung dieser Bedingungen


1.1 SERVENTO BOARDINGHOUSE schließt mit Mietern Boardinghouse-Verträge ab. Gegenstand eines Boardinghouse-Vertrags ist die Vermietung von möblierten Apartments mit oder ohne Kfz-Stellplatz für eine befristete Mietzeit. Das vermietete Apartment einschließlich Möblierung und der ggfs. vermietete Stellplatz werden in diesen Boardinghouse-AGBs als Mietobjekt bezeichnet.


1.2 Diese allgemeinen Vermietungsbedingungen gelten für die Vermietung und die gesamte Geschäftsbeziehung anlässlich der Durchführung des Boardinghouse-Vertrags zwischen SERVENTO BOARDINGHOUSE und dem Mieter sowie Nutzern von Mietobjekten.

1.3 Diese allgemeinen Vermietungsbedingungen gelten bis zur Bekanntgabe neuer Geschäftsbedingungen auch für alle weiteren mit dem Mieter abgeschlossenen Boardinghouse-Verträge.


1.4 Eigene Vertragsbedingungen des Mieters sind SERVENTO BOARDINGHOUSE gegenüber nicht verbindlich, es sei denn sie sind zwischen den Parteien im Einzelnen ausgehandelt worden. 


2 Abschluss des Boarding-Housevertrag


2.1 Angebote von SERVENTO BOARDINGHOUSE sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.


2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung des Mieters durch Buchungsbestätigung seitens SERVENTO BOARDINGHOUSE, die in Textform erfolgt, zustande. 


3 Die Miete


3.1 Die Miete bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung bekannt gegebenen Preisliste von SERVENTO BOARDINGHOUSE. Die dort ausgewiesenen Mieten und Preise gelten einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Wurde in der Buchungsbestätigung ein Preis zugesagt, so ist dieser maßgeblich.


3.2 Die Miete versteht sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem Kommunalrecht durch den Mieter selbst geschuldet sind, z.B. Kurtaxe, Zweitwohnsitzsteuer etc..


3.3 Für Leistungen, die mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden, kann die Miete dann modifiziert werden, wenn die Umsatzsteuer erhöht wird, oder im Hotel- und Gaststättenbereich Kostensteigerungen eingetreten sind. Die Modifizierung ist nach oben und nach unten möglich und kann von beiden Parteien verlangt werden. Die Anpassung erfolgt durch SERVENTO BOARDINGHOUSE nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Die Miete kann auf diesem Weg um maximal 10 % erhöht oder gesenkt werden.


3.4 Die Miete ist spätestens 14 Tage nach Rechnungstellung, in jedem Fall aber vor Mietbeginn zu bezahlen, es sei denn, im Einzelfall wurden ausdrücklich monatliche Zahlungen vereinbart. Vereinbarte monatliche Zahlungen sind monatlich im Voraus, spätestens zum 1. Werktag eines Monats, kostenfrei auf das Konto von SERVENTO BOARDINGHOUSE zu zahlen.


3.5 Der Mieter ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch, auf den er sein Recht stützt, unbestritten ist oder wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt worden ist. Entsprechendes gilt für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. 


4 Bereitstellung und Abreise


4.1 Gebuchte Apartments stehen dem Mieter am ersten Tag der Mietzeit (Anreisetag) ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Check-In kann ab 15:00 Uhr rund um die Uhr erfolgen.


4.2 Ein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Apartments besteht nicht. Ist in der Buchungsbestätigung ein bestimmtes Apartment zugesagt, steht es SERVENTO BOARDINGHOUSE frei, gleichwertigen Ersatz im Haus zur Verfügung stellen.


4.3 Der Nutzer ist verpflichtet, sich am Anreisetag bei dem Check-In am CheckIn-Automat auszuweisen und, soweit nicht schon bei der Buchung geschehen, als Zahlungsmittel für die Miete und andere Zahlungsansprüche die Daten einer gültigen EC- oder Kreditkarte mit ausreichendem Verfügungsrahmen bei SERVENTO BOARDINGHOUSE zu hinterlegen.


4.4 Der Nutzer ist verpflichtet, am Anreisetag den gesetzlich vorgeschriebenen Meldeschein am Check-In-Automat vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen.


4.5 Am letzten Tag der Mietzeit (Abreisetag) muss das Mietobjekt bis spätestens 11:00 Uhr geräumt sein. Im Fall des Verzugs mit der Räumung am Abreisetag kann SERVENTO BOARDINGHOUSE bei einer Inanspruchnahme des Mietobjekts bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Übernachtungspreises berechnen, bei einer Inanspruchnahme ab 18:00 Uhr 90 % des vollen Übernachtungspreises pro Tag. Vertragliche Ansprüche des Mieters, insbesondere ein Anspruch auf weitere Nutzung des Mietobjekts, werden hierdurch nicht begründet. Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


4.6 Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den im Boardinghouse-Vertrag vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach vorheriger Verlängerungsvereinbarung mit SERVENTO BOARDINGHOUSE möglich. Setzt der Mieter den Gebrauch des Apartments nach Ende der vereinbarten Mietzeit fort, gilt das Mietverhältnis nicht stillschweigend als verlängert. Eine Verlängerungsvereinbarung soll mindestens 14 Tage vor Vertragsende erfolgen und bedarf der Bestätigung in Textform durch SERVENTO BOARDINGHOUSE. Gibt der Mieter das Apartment nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück und setzt den Gebrauch fort, so kann SERVENTO BOARDINGHOUSE für die Dauer der Vorenthaltung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 


5 Nutzung des Mietobjekts


5.1 Apartments dürfen vom Mieter nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Stellplätze sowie Möbel und anderes von SERVENTO BOARDINGHOUSE überlassenes Inventar darf nur bestimmungsgemäß genutzt werden.


5.2 Wird das Mietobjekt nicht oder nicht ausschließlich von dem Mieter genutzt, hat der Mieter SERVENTO BOARDINGHOUSE vor Mietbeginn Namen, Anschrift und Geburtsdatum des bzw. der Nutzer mitzuteilen.


5.3 Rauchen ist im gesamten Haus, in den Wohnungen oder Fluren, Treppenhaus nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird dem Nutzer eine Pauschale von 300 € berechnet, sofern nicht ein höherer Schaden entsteht. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn SERVENTO BOARDINGHOUSE einen höheren Schaden nachweist oder der Mieter nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.


5.4 Generell sind Haustiere im SERVENTO Boardinghouse nicht gestattet.


5.5 Foto- als auch Filmaufnahmen für andere als private Zwecke sind im gesamten Objekt untersagt.


6 Garagennutzung


6.1 Die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges mit Inhalt und Ladung ist nicht Inhalt des Vertrages; die Einstellung des Kraftfahrzeuges erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. SERVENTO BOARDINGHOUSE haftet lediglich nach Maßgabe der Ziffern 6.2 bis 6.10.


6.2 Für die Benutzung der Einstellplätze und für das Verhalten in der Parkanlage gilt neben diesen Einstellbedingungen die Straßenverkehrsordnung.


6.3 Untersagt ist die Benutzung von Feuer sowie das Rauchen, die Nutzung zur Lagerung von Gegenständen, die Beladung des Fahrzeugs mit zum Betrieb nicht notwendigen Betriebsstoffen, wie schnell brennbares Material, das Laufenlassen des Motors ohne Fahrbetrieb und die Verursachung ruhestörender Geräusche aller Art.


6.4 Verkehrszeichen und Schilder in der Parkanlage sind zu beachten


6.5 In der Parkanlage darf nur in Schritttempo gefahren werden. Bei Benutzung des Parkhauses ist in jedem Fall das Rücksichtnahmegebot einzuhalten.


6.6 Das Fahrzeug muss auf dem gemieteten Einstellplatz so abgestellt werden, dass auf den benachbarten Plätzen das jederzeitige ungehinderte Ein- und Abstellen möglich ist. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann SERVENTO BOARDINGHOUSE das Fahrzeug auf Kosten und Risiko des Mieters in die notwendige Lage bringen.


6.7 Es ist untersagt, das Fahrzeug auf dem Einstellplatz, den Fahrbahnen oder Rampen zu reparieren oder zu reinigen, Kühlwasser, Betriebsstoffe oder Öle einzufüllen oder abzulassen.


6.8 Jegliche Verunreinigung der Parkanlage sowie ihre Zu- und Abfahrt ist zu vermeiden und ansonsten sofort zu beseitigen.


6.9 Die Parkanlage ist schonend und sachgemäß zu benutzen. Der Mieter haftet für alle durch ihn oder den Nutzer fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Derartige Schäden sind SERVENTO BOARDINGHOUSE unverzüglich anzuzeigen.


6.10 SERVENTO BOARDINGHOUSE behält sich vor, diese Einstellbedingungen jederzeit zu ergänzen und zu ändern. Im Falle einer Änderung werden die aktualisierten Nutzungsbedingungen durch SERVENTO BOARDINGHOUSE zur Kenntnis in der Parkanlage ausgehängt


7 Untervermietung


Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der vorherigen Zustimmung von SERVENTO BOARDINGHOUSE in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Die Belegung der Apartments mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der vorherigen Zustimmung von SERVENTO BOARDINGHOUSE in Textform.


8 Sicherheiten


Werden Schäden an dem Mietobjekt festgestellt, die durch schuldhaftes Verhalten des Mieters entstanden sind, ist SERVENTO BOARDINGHOUSE berechtigt, vom Mieter Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Reparaturkosten zu verlangen. Nach Durchführung der Reparaturarbeiten wird SERVENTO BOARDINGHOUSE umgehend gegenüber dem Mieter über die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten abrechnen.


9 Stornierung durch Mieter


9.1 Der Anspruch von SERVENTO BOARDINGHOUSE auf die Miete bleibt unberührt, wenn der Mieter das Mietobjekt nicht in Anspruch nimmt. Kündigt der Mieter an, das Mietobjekt endgültig nicht oder ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr in Anspruch zu nehmen, ist SERVENTO BOARDINGHOUSE berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. SERVENTO BOARDINGHOUSE hat sich dann nach Maßgabe von Ziff. 9.4 die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen zu lassen. Wird das Mietobjekt nicht anderweitig vermietet, hat SERVENTO BOARDINGHOUSE sich pauschalierte ersparte Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Stornierungsbestimmungen anrechnen zu lassen.


9.2 Für Stornierungen seitens des Mieters gelten folgende Bedingungen: Bei Buchungen bis 13 Nächte ist eine Stornierung der kompletten Buchung bis 8 Tage vor Anreisedatum kostenfrei möglich. Erfolgt die Stornierung ab dem 8. Tag vor Anreise, fällt eine Stornierungsgebühr von 80% der Kosten für den gesamten Buchungszeitraum an. Bei Nichterscheinen ohne Absage oder Stornierung am Anreisetag fällt eine Stornierungsgebühr von 90% der Kosten für den gesamten Buchungszeitraum an. Bei Buchungen von 14-30 Nächten ist eine Stornierung der kompletten Buchung bis 14 Tage vor Anreisedatum kostenfrei möglich. Erfolgt die Stornierung ab dem 13. Tag vor Anreise, oder bei Nichterscheinen ohne Absage, fällt eine Stornierungsgebühr von 80% der Kosten für den gesamten Buchungszeitraum an. Bei Buchungen von mehr als 30 Nächten eine Stornierung der kompletten Buchung bis 30 Tage vor Anreisedatum kostenfrei möglich. Erfolgt die Stornierung ab dem 31. Tag vor Anreise, oder bei Nichterscheinen ohne Absage, fällt eine Stornierungsgebühr von 80% der Kosten für maximal 31 Nächte an.


9.3 Abweichend von Ziff. 9.2 gelten für Buchungen von mehr als 3 Apartments oder Buchungen zu Messe und Sonderzeiträumen folgende Stornierungsbedingungen, sofern nicht anderweitig im Vertrag vereinbart: Eine Buchung ist bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei stornierbar. Im Falle einer Stornierung ab 29 Tage vor Anreise fällt eine Stornierungsgebühr von 80% der Kosten für den gesamten Buchungszeitraum an.


9.4 SERVENTO BOARDINGHOUSE wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Apartments anderweitig zu vergeben. Sofern SERVENTO BOARDINGHOUSE stornierte Leistungen im vereinbarten Zeitraum gegenüber Dritten (nachstehend als Ersatzmieter bezeichnet) erbringen kann, reduziert sich die Stornierungsgebühr wie folgt: Die Miete für die stornierte Leistung wird um den Betrag, den der Ersatzmieter für die stornierte Leistung zahlt, maximal jedoch um die Miete für die stornierte Leistung, reduziert. Auf Grundlage der so reduzierten Miete werden die Stornierungsgebühren nach Ziff. 9.2 bis 9.3 berechnet. Dem Bucher steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


9.5 Stornierungen und vergleichbare Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgen.


10 Abtretung


Die Abtretung von Ansprüchen und Rechten des Mieters gegen SERVENTO BOARDINGHOUSE an Dritte darf nur mit Zustimmung von SERVENTO BOARDINGHOUSE in Textform erfolgen. Dies gilt nicht für Ansprüche gegen SERVENTO BOARDINGHOUSE, die auf Geld gerichtet sind, oder soweit ein schützenswertes Interesse von SERVENTO BOARDINGHOUSE am Abtretungsausschluss nicht besteht oder ein schützenswertes Interesse des Mieters dasjenige von SERVENTO BOARDINGHOUSE überwiegt.


11 Rücktritt Seitens SERVENTO BOARDINGHOUSE


11.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Mieter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist SERVENTO BOARDINGHOUSE in dieser Frist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Mieter auf Rückfrage von SERVENTO BOARDINGHOUSE auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.


11.2 SERVENTO BOARDINGHOUSE ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutre-ten, insbesondere falls

  • der Mieter fälligen Zahlungsverpflichtungen trotz Nachfristsetzung nicht vollständig nachkommt.
  • höhere Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen oder andere von SERVENTO BOARDINGHOUSE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen;
  • SERVENTO BOARDINGHOUSE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Übernachtung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von SERVENTO BOARDINGHOUSE in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von SERVENTO BOARDINGHOUSE zuzurechnen ist;
  • eine unerlaubte Unter- oder Weitervermietung oder Nutzung der überlassenen Räume vorliegt. - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsunfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist



12 Haftung von SERVENTO BOARDINGHOUSE


12.1 Für eingebrachte Sachen haftet SERVENTO BOARDINGHOUSE nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zur Aufbewahrung von Geld, Wertpapieren und andere Wertsachen ist stets der Zimmersafe zu nutzen. Soll zwischen SERVENTO BOARDINGHOUSE und dem Mieter oder dem Nutzer eigens eine Vereinbarung über die Aufbewahrung wertvoller Gegenstände geschlossen werden, so hat der Mieter SERVENTO BOARDINGHOUSE spätestens bei Abschluss der Aufbewahrungsvereinbarung über den Wert dieser Gegenstände zu unterrichten.


12.2 Gegenstände, die der Mieter in den Räumen von SERVENTO BOARDINGHOUSE zurückgelassen hat, werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Mieters nachgesandt. SERVENTO BOARDINGHOUSE verpflichtet sich, solche Gegenstände 4 Wochen aufzubewahren. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. In allen anderen Fällen werden diese gegen Quittierung dem Finder ausgehändigt.


12.3 Soweit dem Mieter ein Stellplatz oberirdisch oder in der Tiefgarage (auch gegen Entgelt) zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück bzw. in der Tiefgarage abgestellter Fahrzeuge haftet SERVENTO BOARDINGHOUSE lediglich nach Maßgabe der Ziffern 12.4 bis 12.9. Eine Überwachungspflicht der SERVENTO BOARDINGHOUSE besteht nicht.


12.4 Unbeschadet der Regelungen in Ziffern 12.5 bis 12.9 ist die Haftung von SERVENTO BOARDINGHOUSE für Schäden gleich welcher Art ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht: - für Schäden, die SERVENTO BOARDINGHOUSE vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, - in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, – für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch SERVENTO BOARDINGHOUSE beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht.


12.5 In den Fällen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von SERVENTO BOARDINGHOUSE – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – jedoch auf den vertragstypischen, für SERVENTO BOARDINGHOUSE bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt.


12.6 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SERVENTO BOARDINGHOUSE beruhen.


12.7 Die vorstehenden Regelungen für die Haftung von SERVENTO BOARDINGHOUSE gelten auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung durch SERVENTO BOARDINGHOUSE.


12.8 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten auch für die Haftung von SERVENTO BOARDINGHOUSE für Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesellschaftsrechtliche Organe von SERVENTO BOARDINGHOUSE.


12.9 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftgesetz, soweit danach zwingend gehaftet wird.


13 Haftung/Verpflichtungen des Mieters und Nutzers


13.1 Wird durch fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des Mieters oder Nutzers ein Fehl- oder Brandalarm mit daraus resultierenden Schäden von SERVENTO BOARDINGHOUSE (z.B. durch Feuerwehreinsatz, Zimmerschäden usw.) verursacht, ist der Mieter zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 3.000,00 € verpflichtet. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn SERVENTO BOARDINGHOUSE einen höheren Schaden nachweist oder der Mieter nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.


13.2 Der Nutzer ist verpflichtet einen Schaden an seinem Apartment einschließlich Möblierung, der Garage, sowie seinem Stellplatz unverzüglich SERVENTO BOARDINGHOUSE anzuzeigen.


13.3 Ist der Mieter nicht gleichzeitig der Nutzer, so haften der buchende Mieter und der Nutzer gegenüber SERVENTO BOARDINGHOUSE als Gesamtschuldner für alle durch den Nutzer vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden. 


14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht


14.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Erlangen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Nürnberg.


14.2 Im kaufmännischen Verkehr, ist ausschließlicher Gerichtsstand von SERVENTO BOARDINGHOUSE in Nürnberg. Das gilt auch für den Fall, dass der Mieter als Nichtkaufmann im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.


14.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


14.4 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Textformerfordernis. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.


14.5 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist SERVENTO BOARDINGHOUSE darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumer/odr/ SERVENTO BOARDINGHOUSE nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil. Die Online-Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung steht Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU, also auch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich nicht zur Verfügung.


Erlangen 05.09.2022



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